Unser Leistungsspektrum

 Fachliche Beratung

 
 Feststellung der Ursachen von Schäden, Maßnahmen und Kosten für deren Beseitigung
 Feststellung, ob es sich bei der Beanstandung um Mängel oder ggf. nur um hinzunehmende optische
 Beeinträchtigungen handelt
 Mithilfe bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen bei Ausschreibungen
 Mithilfe bei der Überwachung und Abnahme von Malerarbeiten
 Überprüfung von Rechnungen und Aufmasse

 Erstellung von Privatgutachten

 
Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden. Die Bedeutung eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige/Gutachter nur von einer Partei beauftragt wurde und aus diesem Grund ein evtl. von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten in keiner Weise ersetzt.

 Erstellung von Schiedsgutachten

 
Ein Schiedsgutachten ist eine weitere Variante, eine Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen. Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll. Diese Beauftragung setzt jedoch ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen voraus und ist auch nur dann möglich, wenn beide Konfliktparteien untereinander ein gutes Verhältnis haben und dieses durch den aufgetretenen Streitfall nicht belastet wurde.
Das Schiedsgutachten, welches in seinem Kern nicht anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet den Auftraggeber und die betroffene Gegenpartei, die sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und Streit.

 Erstellung von Gerichtsgutachten

 
Ebenso wie im privatgutachterlichen Bereich wird der Sachverständige auch als Gerichtsgutachter überwiegend tätig in Verfahren zu Gewährleistungsrechten über angeblich mangelhaft erfüllte handwerkliche Leistungen.
In der Regel geht es um die Begutachtung der Frage, ob der behauptete Mangel an der werkvertraglich geschuldeten Handwerksleistung tatsächlich vorliegt, worauf er zurückzuführen ist, wie und mit welchem Kostenaufwand er behoben werden kann. Das Werkvertragsrecht ist ein Vertragstyp des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Streitigkeiten über im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vertragstypen werden vor den Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) ausgetragen. Die Verfahrensordnung, nach der diese Streitigkeiten vor den Gerichtsinstanzen abgewickelt werden, ist die Zivilprozeßordnung (ZPO). Damit der Sachverständige seiner Rolle als Gutachter in einem Zivilverfahren gerecht werden kann, muß er einige Grundzüge kennen, nach denen diese Verfahren ablaufen..